Fotograf/­Fotografin

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Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um Fotograf zu werden?
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Für eine Aus­bildung zur Foto­grafin bzw. zum Foto­grafen ist es zunächst notwendig, einen Ausbildungs­betrieb zu finden, mit dem ein Ausbildungs­vertrag abgeschlossen wird und der den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Als schulische Voraussetzung ist ein Mittlerer Schulabschluss wünschens­wert, aber auch Absolventen mit einem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss können diesen Beruf erlernen. Es handelt sich um einen anerkannten Aus­bildungs­beruf nach dem Berufsbildungs­gesetz.
Welche Betriebe und Institutionen bilden Fotografen aus?
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Betriebe, die Foto­grafen ausbilden, sind zunächst einmal Foto­studios und Foto­ateliers. Diese Betriebe werden in der Regel vom Inhaber geführt, der selber fotografiert, doch gibt es auch größere Betriebe und Studio­ketten mit mehreren Filialen. Weitere Ausbildungs­betriebe sind Werbe­agenturen, Versand­häuser, Museen, Universitäten und Polizei­behörden.
Im Prinzip kann jeder foto­grafische Betrieb ausbilden, wenn der Betrieb einen mindestens 24 Jahre alten Gesellen mit einer Berufs­ausbildung zum Foto­grafen beschäftigt. Seit August 2009 gilt für alle neu begonnen Ausbildungs­verhältnisse wieder die Ausbilder­eignungs­verordnung (AEVO), nach der Ausbilder (wieder) im Rahmen einer Ausbilder­eigungs­prüfung berufs- und arbeits­pädagogische Kennt­nisse nach­weisen müssen. Wer bislang ohne Beanstandungen als Ausbilder tätig war, ist von dieser Nachweis­pflicht befreit.
Weitere Auskünfte über erforderliche Ausbildungs­qualifikationen erhalten Sie über die die zuständige Handwerks­kammer.
Welche Tätigkeiten übt ein Fotograf aus?
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Weil die Ausbildungs­betriebe sehr unterschiedlich ausgerichtet sein können, sind die Tätigkeits­felder der Foto­grafinnen und Foto­grafen, was die Aufnahme­gebiete angeht, sehr vielfältig. Es gibt unendlich viele Sujets und Inhalte, die mit Hilfe der Foto­grafie visualisiert werden können.
Die Fach­gebiete der Foto­grafie werden grob in die folgenden Bereiche gegliedert: Portrait, Akt, Mode, Sport, Still, Werbung, Industrie, Land­schaft, Archi­tektur, Dokumentation und Reportage. Allen Ausbildungs­betrieben ist gemeinsam, dass die Bild­erfassung mittels einer Foto­kamera geschieht, die über­wiegend stehende Bilder aufzeichnet, so dass am Ende der Produktions­kette fertige Foto­grafien ausgegeben werden. Häufig erfolgt die Ausarbeitung der Foto­grafien bei externen Dienst­leistern.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
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Seit dem 1. August 2009 gilt eine neue Aus­bildungs­verordnung für die Berufs­ausbildung zum Foto­grafen/zur Foto­grafin. Für die betriebliche Aus­bildung gilt ein neuer Ausbildungs­rahmenplan mit den Ausbildungs­schwer­punkten Portrait­fotografie, Produkt­fotografie sowie Industrie- und Architektur­fotografie.
Für den schulischen Teil der Berufs­ausbildung gibt es einen neuen Rahmen­lehrplan, in dem vorgesehen ist, dass der Unter­richt in Lern­feldern erteilt wird. Dieser Lernfeld­unterricht wird seit August 2009 an der FotoMedienSchule Kiel für alle neuen Foto­grafen­auszubildenden realisiert.

An welcher Schule findet der Berufsschulunterricht statt?
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Im Rahmen der dualen Aus­bildung findet der schulische Teil der Aus­bildung in der Berufs­schule statt. Dies kann die lokale Berufsschule vor Ort sein oder mit einer Über­stellung auch die FotoMedienSchule Kiel. Ausbildungsbetriebe aus Schleswig-­Holstein und Hamburg sowie aus Meck­lenburg-­Vor­pommern schicken ihre Aus­zu­bildenden grundsätzlich in die FotoMedienSchule Kiel. Unter bestimmten Voraus­setzungen ist es auch möglich, dass Betriebe aus anderen Bundes­ländern ihre Aus­zu­bildenden zur FotoMedienSchule Kiel schicken. Hinweise hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Anmeldung.
Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule?
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Die Aus­bildungs­zeit zum Foto­grafen/zur Foto­grafin beträgt grundsätzlich drei Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung kann in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule bei der Handwerks­kammer beantragt werden. Die Absprache mit der FotoMedienSchule Kiel ist deshalb wichtig, damit eine sinn­volle Planung der Schul­besuchs­zeiten (siehe hierzu auch „Lehr­gangs­termine“) und damit eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung sicher­gestellt werden kann.
Der Unter­richt an der FotoMedienSchule Kiel findet auf vielfachen Wunsch unserer Ausbildungs­betriebe in Form des Block­unterrichts statt: In den ersten beiden Au­sbildungs­jahren sind jeweils zwei Unterrichts­blöcke von bis 7 Wochen vorgesehen, im dritten Aus­bildungs­jahr gibt es zum Abschluss einen Unterrichts­block von ca. 8 Wochen. Die Unterbringung kann während dieser Zeit im Internat Campus Corner der Stadt Kiel erfolgen (externer Link: Internat „Campus Corner“ der Stadt Kiel). Eine Anmeldung ist erforderlich.
Ebenfalls auf Wunsch unserer Ausbildungs­betriebe bleibt der Dezember unterrichtsfrei, soweit es planungs­technisch machbar ist. Für jeden Schulblock gibt es ein Schul­zeugnis und nach Ende des Oberstufen­blockes gibt es ein Ab­schluss­zeugnis. Das Abschluss­zeugnis schließt unter bestimmten Voraus­setzungen den Erwerb des Mittleren Bildungs­abschlusses (Real­schul­abschluss) mit ein.
Wer ist zuständig für die Gesellenprüfungen?
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Die Gesellen­prüfung für den Ausbildungsberuf Fotograf/Fotografin wird inhaltlich und organisatorisch durchgeführt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Handwerks­kammer bzw. Fotografeninnung aus Schleswig-Holstein und Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern. In dem jeweiligen Prüfungs­ausschuss sind grund­sätzlich drei Mitglieder vertreten: Ein Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter und eine Lehrkraft aus der Berufsschule.
In Abstimmung mit den zuständigen Prüfungs­ausschüs­sen findet die theoretische Ab­schluss­prüfung für alle Aus­zubildenden gemeinsam am Ende des für alle Abschluss­klassen parallel statt­findenden Ober­stufen­lehr­gangs der Berufs­schule in den Räumen der FotoMedienSchule Kiel statt.
Die praktischen Abschluss­prüfungen führen die zuständigen Fotografen­innungen aus Schleswig-Holstein und Hamburg/Mecklenburg-­Vorpommern im Juli eines jeden Abschluss­jahres durch.
Die Termine für die Abschluss­prüfungen geben die jeweiligen Prüfungs­ausschüsse bekannt.
Weitere Informationen unter …

Welche beruflichen Aussichten gibt es für ausgebildete Fotografen?
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Eine abgeschlossene Aus­bildung zum Foto­grafen/zur Foto­grafin ist eine gute Grund­lage für Beschäftigung und Weiter­qualifizierung in der Medien­branche. Aufgrund der starken visuellen Aus­richtung unserer gegen­wärtigen Medien sind die Chancen für fundiert ausgebildete „Augen­menschen“ als durchaus gut zu bezeichnen. Mögliche Arbeit­geber sind selbständige Foto­grafen, Foto­ateliers, Werbe­agenturen, Redaktionen, Bild­agenturen, Druckereien, der Foto­handel und Forschungs­institute.